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Absicherung Ihrer Partner, Ihrer Familie |
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Die verschiedenen Rentenreformen der letzten Jahre haben zu deutlichen Senkungen der Rentenniveaus geführt. Daher schaut es nur noch auf den ersten Blick so aus, als ob die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwenrente) eine ausreichende Grundsicherung bieten würden. |
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Fakt hingegen ist, dass sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch im Alter als auch bei der Absicherung der Familie als auch bei der Hinterbliebenenabsicherung erhebliche finanzielle Versorgungslücken entstehen werden. Damit Sie Ihren Lebensstandard zumindest annähernd beibehalten können, ist private Vorsorge unerlässlich. | ||||
Um Ihnen die Dringlichkeit der Eigenintiative bewußt zu machen, geben wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die derzeitige Situation bei der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung. | ||||
Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung |
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Nach der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine ausreichende gesetzliche Grundsicherung nicht mehr gegeben. Das heißt: Die finanziellen Absicherung Ihrer Familie wackelt bedenklich, wenn Sie sich nur auf den Staat verlassen. |
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Die geänderte Hinterbliebenenversorgung trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Betroffen davon sind | ||||
► | Ehepaare, wenn beide Partner nach 1961 geboren wurden, | |||
► | alle Paare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben. | |||
Die große Witwen-/Witwerrente |
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Die Höhe der großen Witwen-/Witwerrente beträgt lediglich 55% des Rentenanspruchs (Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente mit Zurechnungszeit) des Verstorbenen. Haben Sie schon einmal ausgerechnet, wieviel bzw. wie wenig dies tatsächlich ist? Ausserdem besteht ein Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente nur, wenn der hinterbliebene Partner zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten | ||||
► | mindestens 45 Jahre* alt ist | |||
► | oder Kinder erzieht | |||
► | oder vermindert erwerbsfähig ist. | |||
* Im Zuge der Anhebung der Altersgrenze für die gesetzliche Altersrente auf 67 Jahre erfolgt eine schrittweise Anhebung auf 47 Jahre.
Die kleine Witwen-/Witwerrente |
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Ist die Voraussetzung für die große Witwen-/Witwerrente nicht erfüllt, dann erhält der hinterblieben Partner die kleine Witwen-/Witwerrente. Die Rente in Höhe von 25% des Rentenanspruchs des Verstorbenen wird nur noch für 2 Jahre gezahlt! | ||||
Eigenes Einkommen wird angerechnet |
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Ein eigenes Einkommen (auch Einkommen aus Vermögen/Vermietung/Verpachtung) wird auf die Hinterbliebenen- rente angerechnet. Damit überhaupt ein Anspruch auf Zahlungen besteht, müssen mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. | ||||
Was ist zu tun? |
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Sichern Sie Ihre Partnerin, Ihren Partner, Ihre Familie rechtzeitig ab. Dabei können Sie für die private Absicherung grundsätzlich zwei Wege beschreiten: | ||||
Die Risikolebensversicherung |
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Sie können mit einer Risikolebensversicherung Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell absichern. So dient sie dazu, dass Ihre Familie zusätzlich zur Trauer nicht noch vor dem wirschaftlichen Aus steht. | ||||
Die Risikolebensversicherung leistet eine hohe Sofortzahlung, falls der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Sie ist besonders dann wichtig, wenn Sie als Hauptverdiener eine Familie versorgen. Sie sparen zwar kein Kapital an, dafür sind die Beiträge jedoch besonders günstig. Die Risikolebensversicherung ist quasi Ihre "Kasko"; sie zahlt dann, wenn etwas passiert. Die Höhe des Beitrages hängt ab von der Höhe der vereinbarten Todesfallleistung, der Vertragslaufzeit und außerdem vom Alter und vom Gesundheitszustand des Versicherten. Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind und je weniger Vorerkrankungen Sie haben, desto günstiger ist der Beitrag. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschliessen, dann bedenken Sie bitte, dass neben Ihrem Einkommen auch Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen wird. Diese steigenden Ansprüche sollten sich dann auch in einer höheren Versicherungssumme niederschlagen. | ||||
Die kapitalbildenden Lebensversicherung |
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Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, den Aufbau eines Vor- sorgekapitals für die Zeit nach Ihrem Berufsleben mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die Familie zu kombinieren. Aufgrund der Tatsache, dass die Kapital-Lebensversicherung also sowohl zur Risikoabsicherung als auch zur Altersvorsorge eingesetzt werden kann, finden Sie näher Informationen und Wahlmöglichkeiten im Kapitel Private Altersversorgung. |
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Auch wenn sich manche Pressevertreter immer mal wieder damit hervortun wollen, indem sie behaupten, die Kapitallebensversicherung wäre mittlerweile unrentabel, ist die Kombination aus Risikoabsicherung in voller Höhe ab dem ersten Tag und Kapitalaufbau mit einer garantierten Verzinsung in dieser Form immer noch unschlagbar. Welches Tagesgeld, welches Festgeld oder welche andere Anlageform verbindet Sicherheit und - auch nach der Mindestzinsabsenkung durch den Gesetzgeber - Rendite besser, als die "Kapital-LV"? | ||||
Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vorsorgen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidung und bei der Auswahl geeigneter Versicherungsgesellschaften. | ||||
Entsprechend Ihres konkreten Bedarfs und Ihrer persönlichen Wünsche vermitteln wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihre Familienabsicherung für Freiberufler und Unternehmer beispielsweise von folgenden Versicherungsunternehmen: | ||||
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Einem weiteren wesentlichen Aspekt der Vorsorge wird leider immer noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt: Der Vermögenssicherung und dem Erbenschutz im Pflegefall. | ||||
Eigentum schützen im Pflegefall |
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Sorgen Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit vor und retten Sie Ihr Eigentum und das Ihrer Angehörigen vor der "Verwertung"! Fangen Sie rechtzeitig damit an. Wir unterstützen Sie tatkräftig dabei. | ||||
Weil Pflege, Vorsorge und die Folgen der demografischen Entwicklung nicht nur volkswirtschaftlich, sondern für jeden Einzelnen an Bedeutung gewinnen, haben wir diesem Komplex ein eigenes Sonderthema gewidmet. | ||||
Für die Vermögenssicherung und Pflegevorsorge wurden vor allem die Tarife folgender Anbieter mit einem Zertifikat ausgezeichnet: | ||||
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Hierzu hat auch das Infinma Institut (Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH) Pflegerenten-Versicherungen verschiedener Anbieter untersucht. Dabei wurden unterschiedliche Tarifmerkmale berücksichtigt: | ||||
Leistung bei Demenz, Definition der ADL (Punkte für Pflegestufe I, II und III), Leistungsbeginn, rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung und bei fehlender Prognose, Entscheidung über Leistungspflicht, Stundung nach Leistungsmeldung, befristetes Anerkenntnis, Herabstufung der Pflegerente, Versicherungsschutz im Aus- land, Meldepflicht, variable Leistung, Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn sowie Sonderzahlungen. | ||||
Telefon 08206 / 9639 480 | ||||
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