Pflegeversicherung und Pflegevorsorge
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Pflege und Vorsorge - Landsberg am Lech: Ein Pflegeplatz im Altenheim bzw. Pflegeheim kostet pro Monat rund 2.950 EUR bis 4.000 EUR (*). Einen Teil davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse. Je nach Pflegegrad sind jedoch etwa 2.000 EUR oder mehr aus eigener Tasche zu zahlen. Die private Pflegeversicherung schützt das eigene Vermögen und die Ersparnisse der Angehörigen. Insbesondere gilt dies auch bei Demenz wie der Alzheimer Krankheit, denn hier ist die gesetzliche Versorgungslücke oft besonders groß. |
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(*) Preise für vollstationäre Pflege (allgemeiner Pflegesatz) z. B. in folgenden Pflegeeinrichtungen: Heilig-Geist-Spital der Stadt Landsberg am Lech, AWO Seniorenzentrum Bürgerstift Landsberg, Seniorenpension Tannenhain Landsberg, Senioren- und Pflegeheim Waal, Sozialzentrum St. Martin Landsberg, Kreis-Seniorenwohnheim St. Martin Türkheim, Seniorenzentrum Haus Raphael Schwabmünchen, Seniorenstift Kaufering, Kreisseniorenheim Vilgertshofen, Seniorenwohnpark der AWO Dießen am Ammersee, Senioren- u. Pflegeheim Buchloe |
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen
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Wir alle wissen, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Nach Meldung des Statistischen Bundesamtes nimmt dadurch auch die Zahl der Pflegefälle stetig zu und die Pflegezeiten werden immer länger. Zudem sind es nicht immer nur Senioren, die dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auch jüngere Menschen können durch eine schwere Krankheit oder unfallbedingt zum Pflegefall werden. Und das Fatale daran ist: Es kann einen von heute auf morgen treffen. |
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Die finanzielle Vorsorge allein genügt nicht – wir bieten Ihnen deshalb mehr
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Eine Pflegeversicherung bieten viele an. Sie bringt finanzielle Sicherheit - aber das ist nur "die halbe Miete". Zur umfassenden Vorsorge gehören neben einer geeigneten Pflegeversicherung auch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Warum das so ist und worauf Sie achten sollten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: |
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Richtig vorsorgen: Pflegeversicherung + Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht
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Die finanzielle Absicherung im Pflegefall ist ein Aspekt der Vorsorge. Entscheidend ist jedoch auch die Selbstbestimmung über die Art und Weise, wie ich gepflegt werden will. Ebenso wichtig ist es, rechtzeitig festzulegen, wem ich im Falle der Pflegebedürftigkeit welche Vollmachten erteile. |
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Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können; andernfalls sind ihnen die Hände gebunden. |
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Die Patientenverfügung: Mein dokumentierter Wille ist entscheidend und soll meinen Angehörigen und Ärzten Rechtsicherheit geben. Der Arzt hat nicht über Leben oder Tod zu entscheiden, sondern Leben zu erhalten. Eine Patientenverfügung sollte nach Experten-Empfehlung gekoppelt werden mit einer Vollmacht für gesundheitlichen Angelegenheiten (formuliert nach Inhalt der §§ 1904 und 1906 BGB). |
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Die Vorsorgevollmacht: Angehörige haben keine "automatische" Entscheidungsbefugnis (nur bei minderjährigen Kindern). Sie benötigen laut Betreuungsrecht für gesundheitliche Angelegenheiten eine entsprechende Vollmacht (Gesundheitsvollmacht oder auch medizinische Patientenanwaltschaft genannt). Die konkrete Formulierung der Aufgabenbereiche ist dabei erforderlich. Es genügt hierfür ein geeignetes Formular mit Unterschrift. Bezogen auf den Aufgabenbereich Gesundheit ist auch hier eine konkrete Formulierung erforderlich. |
Die Grenzen der gesetzlichen Grundversorgung
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1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Dass diese nie als Vollkaskoversicherung gedacht war, ist sehr deutlich aus der Formulierung der damaligen Gesetzesbegründung zu erkennen: |
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"Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen." |
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Bekanntlich stößt das gesetzliche System trotz verschiedener Reformen bereits heute an seine Grenzen. Private Initiative ist deshalb mehr gefragt denn je, um im Pflegefall nicht zum Sozialfall zu werden. Denn auf einen Pflegebedürftigen kommen erhebliche Kosten zu – sowohl bei der häuslichen Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst also auch bei der professionellen Pflege in einem Heim. |
Die Vorteile der privaten Pflegevorsorge
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Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend aufstocken. |
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Die Versicherungen bringen hier fast täglich neue Angebote auf den Markt. Bereits heute gibt es hierzu praxiserprobte Versicherungsvarianten und eine ganze Reihe von sinnvollen Tarifmöglichkeiten, um das Pflegerisiko abzusichern und die Finanzierungslücke zu schließen. Die Beiträge hierfür sind häufig wesentlich niedriger, als allgemein angenommen. |
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+ lebenslanger Versicherungsschutz |
+ Vermögenssicherung im Alter |
+ selbstbestimmte Pflegeleistungen |
+ schließt die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung |
+ individuelle Möglichkeiten wie Pflegerente und Pflegetagegeld |
+ Vermögensschutz für Angehörige (Erbenschutzprogramm) |
Welche Pflegeversicherung brauche ich?
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen automatisch Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen.
Sie sind per Gesetz an die staatliche Grundversorgung gebunden. Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufzustocken, ihre Ersparnisse abzusichern und ihren Lebensstandard zu erhalten, können GKV-Versicherte zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen – eine Option, die Sie auf jeden Fall prüfen sollten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. |
Was ist dabei zu beachten?
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Die angebotenen Versicherungsprodukte passen nicht zu jedem gleich gut. Wir beraten Sie deshalb ausführlich
zu den Vorteilen und den Nachteilen der einzelnen Pflegetarife. So vermeiden Sie unnötige Kosten und schließen ganz gezielt genau die Lücken, die sich in Ihrer persönlichen Pflegesituation im Alter auftun werden. |
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Wir legen unter anderem großen Wert darauf, dass bei der Pflegeversicherung die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden flexibel gestaltet werden können. Sinnvoll ist es auch, wenn die Beitragszahlung frei wählbar ist und jederzeit Sonderzahlungen möglich sind. Und wenn man schnell Geld für andere Dinge braucht, dann sollte man kurzfristig Geld von seinem Pflegekonto abheben können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Wichtig sind auch kundenfreundliche Vertragsbedingungen und die Absicherung der Demenz. Die Leistungen sollen nicht nur auf Deutschland begrenzt sein. |
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Bei der Auswahl des geeigneten Anbieters achten wir für Sie z. B. auf folgende Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen: Leistung bei Demenz, Definition der ADL (activities of daily living - Aktivitäten des täglichen Lebens - Punkte für Pflegegrade), Leistungsbeginn, rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung und bei fehlender Prognose, Entscheidung über Leistungspflicht, Stundung nach Leistungsmeldung, befristetes Anerkenntnis, Herabstufung der Pflegerente, Versicherungsschutz im Ausland, Meldepflicht, variable Leistung, Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn sowie Sonderzahlungen. |
Wichtig bei Vorerkrankungen
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Sind Vorerkrankungen vorhanden oder werden bereits Berufsunfähigkeitsrenten bezogen, dann ist die Wahl eines erfahrenen und gut vernetzten Vermittlers besonders wichtig. Wird nämlich von einer Gesellschaft ein Antrag abgelehnt, dann ist es fast nicht mehr möglich, bei einem anderen Versicherer den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen! |
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Deshalb ist es entscheidend, die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherungen zu kennen und zu wissen, welche Gesellschaft auf welche Gesundheitskriterien besonders kritisch schaut und bei welchem Versicherer die Chance, die benötigte Absicherung zu erlangen, am größten ist. |
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Da wir mit vielen Produktpartnern seit Jahrzehnten zusammenarbeiten, haben wir zum einen den Marktüberblick und nutzen zum anderen spezielle Ansprechpartner zur Vorab-Risikoprüfung. So finden wir auch für komplizierte Aufgabenstellungen in der Regel ein kundenorientiertes Ergebnis. |
Diese Leistungen sollten in den Versicherungsangeboten enthalten sein
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► Pflegeversicherung mit vereinfachter Gesundheitserklärung |
► Spezielle Vorab-Risikoprüfung |
► Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit |
► Lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauer |
► Leistung in den Pflegegraden individuell festlegbar (Grad 5 = 100 Prozent) |
► Leistung auch bei Demenz |
► Umstellungsoption bei Änderung der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit |
► Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen |
► Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung |
► Dynamikoption zur laufenden Anpassung an den wachsenden Vorsorgebedarf und zum Inflationsausgleich |
► Weltweiter Versicherungsschutz |
► Leistung nach SGB (Sozialgesetzbuch) oder Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL - activities of daily living) |
► Leistung auch während Beitragsstundung oder Beitragspause |
► Pflegeheimplatzgarantie (innerhalb 24 Stunden im nahen Umkreis) |
► Pflegemanager (z. B. Vermittlung von Pflegedienstleistern) |
► Reha-Management (z. B. Organisation von Reha-Maßnahmen) |
► Nie-ins-Heim-Option |
Sie fragen – wir antworten
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Sie haben Fragen zur Absicherung im Pflegefall sowie zu Tarifen, Produkten und
Versicherungen für Pflege, Vorsorge, Vermögenssicherung und Erbenschutz
? Wir beantworten sie Ihnen gern!
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